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   BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B   

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https://dejure.org/2018,16670
BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B (https://dejure.org/2018,16670)
BSG, Entscheidung vom 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B (https://dejure.org/2018,16670)
BSG, Entscheidung vom 11. April 2018 - B 3 KR 48/17 B (https://dejure.org/2018,16670)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Verfassungsrechtliche Auslegung von § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG - Beweisantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG - Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Sie macht geltend, dass Ausführungen des LSG in seiner Urteilsbegründung "im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R" (zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 46 Nr. 8 und BSGE vorgesehen) stünden und dass das LSG ausgehend von dem vorliegenden Sachverhalt entsprechend dem genannten Urteil hätte "einen Ausnahmefall ... annehmen müssen"; sie (die Klägerin) habe nämlich - wie unter Darlegung der in ihrem Fall vorliegenden Umstände näher geltend gemacht wird - alles in ihrer Macht Stehende getan, um eine durchgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den 31.12.2012 hinaus zu erhalten.
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung nämlich folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen zB BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die oberstgerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, vgl zum Ganzen: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 89 ff; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 22).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die oberstgerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, vgl zum Ganzen: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 89 ff; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 22).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 02.06.2009 - B 12 KR 65/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Darüber hinaus muss dann, wenn die Beschwerde mit einem Grundrechtsverstoß begründet wird, unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - im Einzelnen aufgezeigt werden, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (vgl zB BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14; BSG Beschluss vom 2.6.2009 - B 12 KR 65/08 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 30.04.2015 - B 10 EG 17/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung der jährlichen

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Die Beschwerdebegründung darf sich im Fall einer aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage dagegen nicht - wie hier - darauf beschränken, die Verfassungswidrigkeit zu behaupten und die als verletzt angesehenen Normen des GG zu benennen (BSG Beschluss vom 30.4.2015 - B 10 EG 17/14 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das BSG die oberstgerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, vgl zum Ganzen: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 89 ff; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 22).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, führt demgegenüber nicht schon zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG -

    Auszug aus BSG, 11.04.2018 - B 3 KR 48/17 B
    Denn die Tatsachengerichte sind verfahrensrechtlich nicht verpflichtet, auf die Stellung von Beweisanträgen hinzuwirken (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 6/09 B

    Verpflichtung der Krankenkasse zur Informationsweitergabe; Erforderlichkeit einer

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

  • LSG Sachsen, 09.06.2022 - L 3 AL 151/19

    Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld während

    Das Bundessozialgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 11. April 2018 (Az. B 3 KR 48/17 B) als unzulässig verworfen.

    Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundessozialgericht hat der Klägerbevollmächtigte eine aus seiner Sicht klärungsbedürftige Rechtsfrage formuliert (vgl. BSG, Beschluss vom 11. April 2018 - B 3 KR 48/17 B - juris Rdnr. 10) und die Auffassung vertreten, dass bei einer wortlautgenauen Auslegung der im Falle der Klägerin maßgebenden Regelungen des Krankenversicherungsrechts ein verfassungsrechtlich bedenkliches Systemversagen vorliege (vgl. BSG, Beschluss vom 11. April 2018, a. a. O., Rdnr. 11).

    Das Bundessozialgericht hat im Beschluss vom 11. April 2018 dahinstehen lassen, ob eine hinreichend klare, aus sich heraus verständliche und im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserhebliche, vom Senat zu beantwortende abstrakte Rechtsfrage formuliert worden ist, weil die maßgebende Regelung bereits geändert worden war (vgl. BSG, Beschluss vom 11. April 2018, a. a. O.).

    Es hat die Nichtzulassungsbeschwerde aber auch deshalb als unzulässig verworfen, weil sich die Beschwerdebegründung im Fall einer aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage nicht darauf beschränken dürfe, die Verfassungswidrigkeit zu behaupten und die als verletzt angesehenen Vorschriften des Grundgesetzes zu benennen, was vorliegend jedoch geschehen sei (vgl. BSG, Beschluss vom 11. April 2018, a. a. O., Rdnr. 12).

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